Bis zu welcher Grenze muss man bei einem Kreditkartenmissbrauch haften?

Die Zahlungsdienste-Richtlinie sieht eine generelle verschuldungsunabhängige Mithaftung von bis zu 150 Euro vor, wenn die Kreditkarte verloren oder missbräuchlich verwendet wurde. Die meisten Banken und Kreditkartenunternehmen arbeiten allerdings mit einer deutlichen geringeren Haftungsgrenze in Höhe von etwa 50 Euro. Entscheidend ist, dass die Mithaftung grundsätzlich nur bis zur Sperre der Karte gilt. Danach ist die Bank in der Pflicht, weitere Schäden zu vermeiden.

Geregelt wird die Haftungsfrage über die Bedingungen der Bank oder des Kreditkartenunternehmens. Um ein Beispiel zu nennen, hier ein Auszug aus den Kreditkartenbedingungen für MasterCard und VISA Karten der Deutschen Kreditbank (DKB): „Verliert der Karteninhaber seine Kreditkarte oder PIN [persönliche Identifikationsnummer] oder werden sie ihm gestohlen oder kommen Kreditkarte und/oder PIN ihm in sonstiger Weise abhanden und kommt es dadurch zu einer nicht durch ihn autorisierten Kartenverfügung, so haftet der Karteninhaber für Schäden, die bis zum Zeitpunkt der Sperranzeige verursacht werden, in Höhe von maximal 50 Euro, ohne dass es darauf ankommt, ob den Karteninhaber an dem Verlust oder Diebstahl ein Verschulden trifft.“

50 bis 150 Euro – je nach Bank und Karte – gehen also auf jeden Fall zulasten des Kunden, sofern ein Schaden entstanden ist. Kann die Bank nachweisen, dass grob fahrlässig gehandelt wurde, haftet der Karteninhaber für den gesamten Schaden. Das gilt zum Beispiel, wenn die persönliche Identifikationsnummer zusammen mit der Kreditkarte aufbewahrt, auf der Karte notiert oder einem Dritten mitgeteilt wurde. Fahrlässigkeit unterstellen Banken darüber hinaus, wenn der Verlust oder der Diebstahl der Karte und missbräuchliche Verfügungen nicht umgehend gemeldet werden, der Kunde die Kartensperre somit schuldhaft verzögert.

Ist die Karte erst einmal gesperrt, haftet die Bank für alle weiteren Schäden. Denn auch mit einer gesperrten Karte können – wenn auch nur innerhalb eines sehr kleinen Zeitfensters – noch Umsätze getätigt und ein Schaden verursacht werden. Inhaber einer Kreditkarte sind daher gut beraten, die Bank sofort zu informieren, um Betrügern gar nicht erst die Chance zu geben, sich weiter illegal zu bereichern.